Was ist Individualbegleitung?
Einzelne Kinder mit Behinderungen benötigen wegen der Art und Schwere ihrer Einschränkung zusätzliche Hilfe einer Begleitperson, wenn sie eine Kindertagesstätte besuchen. Für Personen, die Kinder in Kindertagesstätten (Krippen / Kindergärten und Horte) mit Integrationsplätzen, Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sowie Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) unterstützen, hat sich der Begriff Individualbegleiter eingebürgert. Schulbegleiter nennt man hingegen die Helfer von Kindern im schulischen Alltag.
Die Begleitpersonen tragen in der Regel dazu bei, die Teilhabe der Kinder in der jeweiligen Einrichtung zu ermöglichen. Sie helfen bei lebenspraktischen Verrichtungen und erledigen anfallende pflegerische Tätigkeiten während des Kita-Besuches. Sie unterstützen das Kind auch bei der Orientierung im Alltag.
Das Amt vereinbart für jedes Kind individuell, für welchen zeitlichen Rahmen und welchen Bereich es Hilfe benötigt. Die Qualifikation der Begleitperson wird entsprechend dem Bedarf des einzelnen Kindes festgelegt.