Eltern

Unser Ziel:

So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!

Mit dieser einfachen Leitlinie versuchen wir jedes Kind individuell zu unterstützen.

Ihr Kind unterstützen & fördern
Dank der Unterstützung eines Mitarbeiters von myschoolcare hat Ihr Kind die Chance, die geeignete Schule/Kindergarten oder eine andere Einrichtung zu besuchen.
Die Begleitung erleichtert bzw. ermöglicht den Besuch der Einrichtung sowie die Teilhabe an Ausflügen oder Projekten. Wichtig bei der Arbeit als Schul- oder Individualbegleiter ist immer die Förderung der Selbständigkeit des Kindes. Unser Grundsatz lautet dabei: „So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!“
Einsatzort eines Schul- bzw. Individualbegleiters
Unsere Schulbegleitung kann sowohl für Regel-(Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen beantragt werden. Wir vermitteln ebenfalls Individualbegleiter für Kinder, die einen Hort, einen Kindergarten oder eine heilpädagogische Tagesstätte/HPT besuchen.
Zielsetzung der Schul- bzw. Individualbegleitung
Ziel der Schul- und Individualbegleitung ist es, Defizite zu kompensieren und Hilfestellung zu geben. Sie gibt somit Hilfe zur Selbsthilfe und übernimmt keine Aufgaben. Es soll durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Bewältigung des Alltages in der Schule oder dem Kindergarten ermöglicht werden. Die Leistung hat das Ziel, das betreute Kind unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Beeinträchtigung, einen weitgehend selbstständigen Besuch zu ermöglichen. Somit soll die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichergestellt werden.
Wer sind unsere Schul- bzw. Individualbegleiter
Der eingesetzte Mitarbeiter versucht einer vielfältigen Rolle gerecht zu werden. Dabei sind unsere Schulbegleiter zum Beispiel Vermittler, Beobachter, Orientierungshelfer und Sprachrohr in einer Person. Gleichzeitig übernimmt die Begleitung die Aufgabe, als Bindeglied zwischen Lehrer, Klasse und Eltern zu agieren. Immer unter dem Motto, „Gemeinsam sind wir stark“Bei der Auswahl eines Mitarbeiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und der spezifischen individuelle Sachlage des zu unterstützenden Kindes.
Antragstellung und Kosten
Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig. Die Kosten für eine Schul- bzw. Individualbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII sichergestellt. Die Kostenträger sind je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (Sozialämter, Jugendämter, in Teilen Süddeutschlands auch Bezirke). Sie als Eltern stellen den Antrag beim jeweils zuständigen Amt.
Schulbegleiter Individualbegleiter Kitaassistenz myschoolcare

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir sind deutschlandweit aktiv und auch in Ihrer Nähe vertreten.